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Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Nach fast zwei Monaten Pandemie-Selbstermächtigung durch das Gesundheitsministerium dreht sich die Stimmung im Lande zunehmend. Hatten bis eben noch artig die Redaktionen Angst und Schrecken vor der „gefährlichen Pandemie“ verbreitet, mehren sich seit wenigen Tagen kritische Stimmen und zweifelnde Fragen.

Auf der anderen Seite werden die Tragevorschriften von Schutzmasken verschärft und im Bundeskabinett eine weitere Verschärfung des „Seuchenparagraphen“ beschlossen.

Mit der aktuellen Überarbeitung des Epidemie-Paragraphen soll durch die Hintertür eine Immunitäts-Überwachung und daraus resultierend, ein Impfzwang eingeführt werden.

Das Robert Koch-Institut (RKI) soll dabei wieder eine zentrale Rolle spielen.  Das Problem dabei ist das RKI selbst.

  • Wer kontrolliert das RKI?
  • Welche demokratisch legitimierte Instanz wacht darüber, dass sich das RKI NICHT selbst ermächtigt?
  • Warum wird das RKI gleichzeitig beauftragt, zu analysieren, zu messen, zu bewerten, Maßnahmen zu „empfehlen“?
  • Wie wird bei der Ausrufung einer Pandemie garantiert, dass in einem demokratischen Prozess Maßnahmen abgewogen werden, die die Existenz eines freien und demokratischen Deutschlands gefährden  können?
  • Warum wird das RKI mit „die Wissenschaft“ gleichgestellt?

Anstatt diese dringenden Fragen im überarbeiteten Seuchengesetz zu behandeln, werden die Maßnahmen und Rechte des RKI noch gestärkt.

Der aktuelle Entwurf sieht beispielsweise vor, über den Umweg eines neu einzuführenden „Immunitäts-Passes“ eine Impfpflicht einzuführen.
Das bedeutet, wer nicht nachweisen kann, per Spritze oder geheilter Krankheit immun zu sein, verliert seine bürgerlichen Rechte im öffentlichen Raum.

„Wenn wissenschaftlich bewiesen ist, dass nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 Immunität besteht und man niemanden mehr anstecken kann, lassen sich Schutzmaßnahmen zielgenauer ergreifen. Dafür kann man sich künftig Immunität bescheinigen lassen – analog zum Impfpass.“
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz)

Um das zu erreichen, soll § 28 geändert werden:

„20. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine
Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/

RKI und Statistik-Manipulation

Das RKI hat inzwischen einen festen täglichen Sendeplatz bei dem die Nation angespannt lauscht, wie hoch die neu berechneten Zahlen sind, wie lange es noch dauert, und welche Werte welchen Stand erreicht haben müssen, um erste Verbote wieder aufzuheben.

Was viele erstaunte war die Tatsache, dass die ersten Zahlen die gebotenen Werte erreichten, das RKI dann aber völlig neue Zahlen ins Spiel brachte, die die härte der Freiheitseinschränkungen in Deutschland bestimmen sollen.

Zu der Statistik-Wundertüte hat sich eingehend ein Artikel ausgelassen, der im Heise Zeitschriftenverlag publiziert wurde. Detailliert werden hier die RKI-Statistiken auseinander genommen und viele technische und systematische Fehler bei der Statistik-Erstellung und Interpretation festgestellt.
Unter dem Titel „Von der fehlenden wissenschaftlichen Begründung der Corona-Maßnahmen“ werden die schweren Statistik-Fehler des RKI analysiert:

„1. Die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen überschätzen die wahre Ausbreitung des Coronavirus sehr dramatisch. Der beobachtete rasante Anstieg in den Neuinfektionen geht fast ausschließlich auf die Tatsache zurück, dass die Anzahl der Tests mit der Zeit rasant gestiegen ist. Es gab also zumindest laut den berichteten Zahlen in Wirklichkeit nie eine exponentielle Ausbreitung des Coronavirus.

2. Die berichteten Zahlen zu den Neuinfektionen verbergen die Tatsache, dass die Anzahl der Neuinfektionen bereits seit in etwa Anfang bis Mitte März sinkt.

3. Die Anzahl der Todesfälle sinkt ebenfalls bereits seit Anfang April, was durch die irreführende übliche Darstellung der pro Tag neu hinzugekommenen Todesfälle verborgen wird. Zudem spiegelt der Verlauf der Todeskurve womöglich nur den Verlauf der durch die Testanzahl dramatisch nach oben verzerrte Kurve der Neuinfektionen wider.“
(Quelle: Von der fehlenden wissenschaftlichen Begründung der Corona-Maßnahmen)

Die Statistiken des RKI sind extrem aufgebläht, verschieben die tatsächlichen Ereignisse nach hinten und dienen allesamt dem Ziel, die Gerahr der Corona-Pandemie extrem zu übertreiben.

Auf dieser Datenbasis werteten die Großköpfe Deutscher Wissenschaft die aktuelle Lage aus.

 

(Quelle: Die-Ueberschaetzung-des-tatsaechlichen-Anstiegs-der-Coronavirus-Neuinfektionen)

Die Wissenschaft spricht

Auch die Bundesregierung ist inzwischen so weit, sich weitere wissenschaftliche Einschätzungen der Lage einzuholen. Das RKI allein ist offensichtlich noch nicht „die Wissenschaft“.

Pünktlich zu den neuen Verschärfungsregeln totalitärer Überwachung liefern die Präsidenten außeruniversitärer Forschungsorganisationen eine Stellungnahme  ihrer Präsidenten zur aktuellen Situation.

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Basierend auf mathematischen Analysen der Datenlage werden die gleichen falschen Zahlen und Interpretationen wiedergegeben, wie sie bereits das RKI verbreitet. Daher unterscheidet sich der von ihnen empfohlene Maßnahmenkatalog kaum vom RKI:

  • „Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:
  • Etablierung bzw. Weiterführung hygienischer Maßnahmen
  • Ausbau von Testing- und Tracing-Kapazitäten
  • Adaptive Steuerung von flankierenden kontakteinschränkenden Maßnahmen.

Bei politischen Entscheidungen über das weitere Vorgehen sind natürlich weitere Faktoren in Betracht zu ziehen, wie psychologische und weitere gesundheitliche Belastungen der Bevölkerung, die wirtschaftliche Entwicklung und internationale Vernetzung, um nur einige zu nennen. Die oben skizzierten und in der ausführlichen Stellungnahme der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler detaillierter dargestellten Zusammenhänge gelten aber unabhängig von solchen Faktoren, sodass alle Entscheidungen vor diesem Hintergrund getroffen werden müssen. Neue Gegebenheiten, wie die Verfügbarkeit eines Medikaments oder einer Vakzine, effizienteres Contact Tracing durch eine App, flächendeckendes Testen, spezifische Antikörper-Tests oder anderes würden in einem adaptiven Szenario die Nachsteuerung kontakteinschränkender Maßnahmen erlauben. Die einschlägigen Forschungseinrichtungen und Expertinnen und Experten der beteiligten Organisationen haben ihre Aktivitäten früh der Untersuchung des Coronavirus aus verschiedenen Fachperspektiven gewidmet und insbesondere die Autorinnen und Autoren der vorliegenden Stellungnahme werden selbstverständlich weiter an der Modellierung und deren Datengrundlage arbeiten, um die Vorhersage der Ausbreitung zu verbessern und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu unterstützen. “

Unterzeichnet haben dieses Dokument vier Experten der Viren- und Infektionsforschung:
Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner Präsident der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. – Maschinenbauer
Prof. Wilhelm Bauer Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.  – Maschinenbauer
Prof. Dr. Martin Stratmann Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.  – Elektrochemiker
Prof. Dr. Otmar D. Wiestler Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forsch – Krebsforscher

Link des Dokuments: Stellungnahme_der Präsidenten der außeruniversitären Forschungsorganisationen

Bundesbeauftragter für den Datenschutz kommentiert Gesetzespläne

Ganz anders als die vier Weisen außeruniversitärer Wissenschaft stuft der BFDI die aktuellen Gesetzesänderungen des Regierungskabinetts und des Gesundheitsministeriums ein. Der BFDi nimmt zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Stellung und stellt Verstöße gegen das Grundgesetzt und die DSGVO fest.

Sein Urteil für die Vorlage des Kabinettsbeschlusses: „Insgesamt tragen die vorgesehenen Regelungen der Bedeutung des Datenschutzes als Schutz des Grundrechts der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nicht gebührend Rechnung. Zudem wird nicht genügend berücksichtigt, dass die Ausweitung von Meldepflichten für Gesundheitsdaten, also besonders geschützte personenbezogene Daten, einen Eingriff in dieses Grundrecht darstellt und dementsprechend zu begründen und zu rechtfertigen ist. “

Mehr dazu in einem gesonderten Beitrag.

(Quelle: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/.)

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