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Wollt ihr die totale Isolation?

Infektionsschutzgesetz legitimiert Notstandsverordnungen

Infektionsschutzgesetz legitimiert Notstandsverordnungen
Infektionsschutzgesetz legitimiert Notstandsverordnungen

Ermächtigungsgesetze zerstören Demokratie

Stündlich werden immer drastischere Erlasse in den Medien verbreitet. Steigt die Hysterie-Kurve weiter an, ist bald mit Mobilmachung und standrechtlichen Erschießung von Querulanten zu rechnen, die sich NICHT in die „freiwillige häusliche Quarantäne“ oder sonstwohin begeben.
Allein die Liste der Berliner Senats der letzten Pressemeldungen suggeriert, es sei Krieg:
  • Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer beschlossen.
  • Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?
  • Coronavirus: Suche nach möglichen Kontaktpersonen im „Kater Blau“ am 6. und 7.3.2020
  • Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
  • Corona-Schließzeit: Notbetreuung in Kitas vor Ort

Update 17.3.2020

  • Verbot öffentlicher Veranstaltungen
  • Verbot religiöser Zusammenkünfte
  • Anwesenheitslisten bei „Zusammenrottungen“
  • Schließung von Vergnügungsstätten
  • Schließung von kulturellen Einrichtungen
  • Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte
  • Schließung aller Bildungsstätten
  • Schließung aller Sportbetriebe
  • Verbot von Zusammenkünften
  • Beschränkung des Betriebs von Gaststätten unter Auflagen
  • Besuchsverbot in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen

Erklärung am 18.3.2020

„Niemand hat die Absicht“, ein Ausgangsverbot zu verhängen.

Infektionsschutzgesetz soll Maßnahmen legitimieren

Die Behörden berufen sich bei der Deklaration ihrer Erlasse auf § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist:
„Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren (sic.) Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“
Das Gesetz definiert das Ziel „zu verhindern„, nicht jedoch das Ziel „einzudämmen„. Die beschlossenen Maßnahmen können jedoch NICHT verhindern, dass sich das Virus weiter verbreitet. Ob die Erlasse eine Ausbreitung verzögern, ist eine Behauptung der Behörden und gänzlich unbelegt.

§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder

§ 17 macht das IfSG zum Ermächtigungsgesetz: „Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den nach § 16 sowie nach Absatz 1 maßgebenden Voraussetzungen durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.“

Postuliert also die Behörde einen entsprechenden Notstand, kann sie sich selbst ermächtigen. Das ist keine Demokratie, das ist eine paternalistische Verwaltungs-Diktatur.

§ 74 Strafvorschriften

§ 74 macht „Infizierte“ zu potenziellen Straftätern: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.“

Fazit

Wer als „infiziert“ getestet wurde, verliert in der aktuellen Situation sein wesentlichstes bürgerliches Recht, das Recht auf Freiheit.

Legitimiert fühlen sich die Behörden durch Viren-Tests, die eine Trefferquote von nicht einmal 50 % erreichen und keinerlei klinische Tests durchliefen. Ob mit dem Test überhaupt eine gefährdende Krankheit nachgewiesen werden kann, ist eine unbewiesene Behauptung. Denn, das Gefährliche an Corona sei, dass man nicht wisse, ob es gefährlich sei.

Welchen Wert hätte noch der vom Robert Koch-Institut entwickelte Test, wenn er ein Virus nachwiese, das höchstens Schnupfen verursacht?

Eine Steigerung der aktuellen Hysterie bahnt sich mit dem Einsatz des von Roche Schweiz entwickelten Massentest an. Hier lassen sich pro Gerät 4.100 Proben pro Tag analysieren.

„Wir haben hier keine Konkurrenz“, sagt Schwan im Gespräch mit der F.A.Z. Seine Leute hätten rund um die Uhr daran gearbeitet, diese Hochleistungsgeräte auch für die automatisierte Detektion des Coronavirus einsetzen zu können. Dabei sei man Hand in Hand mit der FDA vorgegangen, die das entwickelte Testverfahren am Freitag im Rahmen einer Autorisierung unter Notfallbedingungen freigab. „Unter normalen Bedingungen kann es Jahre dauern, bis eine solche Zulassung vorliegt“.

Quelle: FAZ-NET

Rein statistisch ist klar, dass dieses Testverfahren die Infektionsrate explosionsartig in die Höhe treiben wird. „Insgesamt ließen sich so monatlich Millionen an Tests durchführen, wobei die Ergebnisse nach jeweils dreieinhalb Stunden vorlägen.“ Schöner Nebeneffekt für Roche, sie verdienen pro Test ca. 15 Franken (etwa 14 €).

Ist es besser, das Land zu verlassen, bevor alle Grenzen geschlossen werden?

Update 17.3.2020

Die Grenzen sind geschlossen. Dann wird wohl als nächstes die allgemeine Mobilmachung ausgerufen, um die Armee in die Sicherung der Maßnahmen einbeziehen zu können.

Update 16.3.2020 Bayern ruft den Katastrophenalarm aus

Marcus Söder erklärt, so könne man die Bundeswehr in den Kampf gegen das Virus einbeziehen.

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