Ermächtigungsgesetze zerstören Demokratie
- Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer beschlossen.
- Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?
- Coronavirus: Suche nach möglichen Kontaktpersonen im „Kater Blau“ am 6. und 7.3.2020
- Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
- Corona-Schließzeit: Notbetreuung in Kitas vor Ort
Update 17.3.2020
- Verbot öffentlicher Veranstaltungen
- Verbot religiöser Zusammenkünfte
- Anwesenheitslisten bei „Zusammenrottungen“
- Schließung von Vergnügungsstätten
- Schließung von kulturellen Einrichtungen
- Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte
- Schließung aller Bildungsstätten
- Schließung aller Sportbetriebe
- Verbot von Zusammenkünften
- Beschränkung des Betriebs von Gaststätten unter Auflagen
- Besuchsverbot in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen
Erklärung am 18.3.2020
„Niemand hat die Absicht“, ein Ausgangsverbot zu verhängen.
Infektionsschutzgesetz soll Maßnahmen legitimieren
§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder
§ 17 macht das IfSG zum Ermächtigungsgesetz: „Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den nach § 16 sowie nach Absatz 1 maßgebenden Voraussetzungen durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.“
Postuliert also die Behörde einen entsprechenden Notstand, kann sie sich selbst ermächtigen. Das ist keine Demokratie, das ist eine paternalistische Verwaltungs-Diktatur.
§ 74 Strafvorschriften
§ 74 macht „Infizierte“ zu potenziellen Straftätern: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.“
Fazit
Wer als „infiziert“ getestet wurde, verliert in der aktuellen Situation sein wesentlichstes bürgerliches Recht, das Recht auf Freiheit.
Legitimiert fühlen sich die Behörden durch Viren-Tests, die eine Trefferquote von nicht einmal 50 % erreichen und keinerlei klinische Tests durchliefen. Ob mit dem Test überhaupt eine gefährdende Krankheit nachgewiesen werden kann, ist eine unbewiesene Behauptung. Denn, das Gefährliche an Corona sei, dass man nicht wisse, ob es gefährlich sei.
Welchen Wert hätte noch der vom Robert Koch-Institut entwickelte Test, wenn er ein Virus nachwiese, das höchstens Schnupfen verursacht?
Eine Steigerung der aktuellen Hysterie bahnt sich mit dem Einsatz des von Roche Schweiz entwickelten Massentest an. Hier lassen sich pro Gerät 4.100 Proben pro Tag analysieren.
„Wir haben hier keine Konkurrenz“, sagt Schwan im Gespräch mit der F.A.Z. Seine Leute hätten rund um die Uhr daran gearbeitet, diese Hochleistungsgeräte auch für die automatisierte Detektion des Coronavirus einsetzen zu können. Dabei sei man Hand in Hand mit der FDA vorgegangen, die das entwickelte Testverfahren am Freitag im Rahmen einer Autorisierung unter Notfallbedingungen freigab. „Unter normalen Bedingungen kann es Jahre dauern, bis eine solche Zulassung vorliegt“.
Rein statistisch ist klar, dass dieses Testverfahren die Infektionsrate explosionsartig in die Höhe treiben wird. „Insgesamt ließen sich so monatlich Millionen an Tests durchführen, wobei die Ergebnisse nach jeweils dreieinhalb Stunden vorlägen.“ Schöner Nebeneffekt für Roche, sie verdienen pro Test ca. 15 Franken (etwa 14 €).
Ist es besser, das Land zu verlassen, bevor alle Grenzen geschlossen werden?
Update 17.3.2020
Die Grenzen sind geschlossen. Dann wird wohl als nächstes die allgemeine Mobilmachung ausgerufen, um die Armee in die Sicherung der Maßnahmen einbeziehen zu können.
Update 16.3.2020 Bayern ruft den Katastrophenalarm aus
Marcus Söder erklärt, so könne man die Bundeswehr in den Kampf gegen das Virus einbeziehen.

