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Wollt ihr die totale Isolation?

Infektionsschutzgesetz legitimiert Notstandsverordnungen

Infektionsschutzgesetz legitimiert Notstandsverordnungen
Infektionsschutzgesetz legitimiert Notstandsverordnungen

Ermächtigungsgesetze zerstören Demokratie

Stündlich werden immer drastischere Erlasse in den Medien verbreitet. Steigt die Hysterie-Kurve weiter an, ist bald mit Mobilmachung und standrechtlichen Erschießung von Querulanten zu rechnen, die sich NICHT in die „freiwillige häusliche Quarantäne“ oder sonstwohin begeben.
Allein die Liste der Berliner Senats der letzten Pressemeldungen suggeriert, es sei Krieg:
  • Verordnung zur Untersagung von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer beschlossen.
  • Wer hat Anspruch auf Kita- und Schul-Notbetreuung?
  • Coronavirus: Suche nach möglichen Kontaktpersonen im „Kater Blau“ am 6. und 7.3.2020
  • Kita- und Schul-Notbetreuung für Eltern mit systemrelevanten Berufen
  • Corona-Schließzeit: Notbetreuung in Kitas vor Ort

Update 17.3.2020

  • Verbot öffentlicher Veranstaltungen
  • Verbot religiöser Zusammenkünfte
  • Anwesenheitslisten bei „Zusammenrottungen“
  • Schließung von Vergnügungsstätten
  • Schließung von kulturellen Einrichtungen
  • Schließung aller Einzelhandelsgeschäfte
  • Schließung aller Bildungsstätten
  • Schließung aller Sportbetriebe
  • Verbot von Zusammenkünften
  • Beschränkung des Betriebs von Gaststätten unter Auflagen
  • Besuchsverbot in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen

Erklärung am 18.3.2020

„Niemand hat die Absicht“, ein Ausgangsverbot zu verhängen.

Infektionsschutzgesetz soll Maßnahmen legitimieren

Die Behörden berufen sich bei der Deklaration ihrer Erlasse auf § 32 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist:
„Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren (sic.) Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“
Das Gesetz definiert das Ziel „zu verhindern„, nicht jedoch das Ziel „einzudämmen„. Die beschlossenen Maßnahmen können jedoch NICHT verhindern, dass sich das Virus weiter verbreitet. Ob die Erlasse eine Ausbreitung verzögern, ist eine Behauptung der Behörden und gänzlich unbelegt.

§ 17 Besondere Maßnahmen der zuständigen Behörde, Rechtsverordnungen durch die Länder

§ 17 macht das IfSG zum Ermächtigungsgesetz: „Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den nach § 16 sowie nach Absatz 1 maßgebenden Voraussetzungen durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen.“

Postuliert also die Behörde einen entsprechenden Notstand, kann sie sich selbst ermächtigen. Das ist keine Demokratie, das ist eine paternalistische Verwaltungs-Diktatur.

§ 74 Strafvorschriften

§ 74 macht „Infizierte“ zu potenziellen Straftätern: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.“

Fazit

Wer als „infiziert“ getestet wurde, verliert in der aktuellen Situation sein wesentlichstes bürgerliches Recht, das Recht auf Freiheit.

Legitimiert fühlen sich die Behörden durch Viren-Tests, die eine Trefferquote von nicht einmal 50 % erreichen und keinerlei klinische Tests durchliefen. Ob mit dem Test überhaupt eine gefährdende Krankheit nachgewiesen werden kann, ist eine unbewiesene Behauptung. Denn, das Gefährliche an Corona sei, dass man nicht wisse, ob es gefährlich sei.

Welchen Wert hätte noch der vom Robert Koch-Institut entwickelte Test, wenn er ein Virus nachwiese, das höchstens Schnupfen verursacht?

Eine Steigerung der aktuellen Hysterie bahnt sich mit dem Einsatz des von Roche Schweiz entwickelten Massentest an. Hier lassen sich pro Gerät 4.100 Proben pro Tag analysieren.

„Wir haben hier keine Konkurrenz“, sagt Schwan im Gespräch mit der F.A.Z. Seine Leute hätten rund um die Uhr daran gearbeitet, diese Hochleistungsgeräte auch für die automatisierte Detektion des Coronavirus einsetzen zu können. Dabei sei man Hand in Hand mit der FDA vorgegangen, die das entwickelte Testverfahren am Freitag im Rahmen einer Autorisierung unter Notfallbedingungen freigab. „Unter normalen Bedingungen kann es Jahre dauern, bis eine solche Zulassung vorliegt“.

Quelle: FAZ-NET

Rein statistisch ist klar, dass dieses Testverfahren die Infektionsrate explosionsartig in die Höhe treiben wird. „Insgesamt ließen sich so monatlich Millionen an Tests durchführen, wobei die Ergebnisse nach jeweils dreieinhalb Stunden vorlägen.“ Schöner Nebeneffekt für Roche, sie verdienen pro Test ca. 15 Franken (etwa 14 €).

Ist es besser, das Land zu verlassen, bevor alle Grenzen geschlossen werden?

Update 17.3.2020

Die Grenzen sind geschlossen. Dann wird wohl als nächstes die allgemeine Mobilmachung ausgerufen, um die Armee in die Sicherung der Maßnahmen einbeziehen zu können.

Update 16.3.2020 Bayern ruft den Katastrophenalarm aus

Marcus Söder erklärt, so könne man die Bundeswehr in den Kampf gegen das Virus einbeziehen.

  1. Thomas Bennühr

    Lieber Felix,
    es ist dir gerne gegönnt, deine Meinung zu vertreten.
    Aber dann mach das bitte auch als deine persönliche Meinung kenntlich.
    Das was du hier schreibst hat nichts, aber auch gar nichts mit der Piratenpartei zu tun.
    Viele Grüße
    Thomas Bennühr
    Kreistagsabgeordneter der Piratenpartei im Landkreis Oberhavel

    • Lieber Thomas,
      zum Glück bist DU nicht die Piratenpartei. Ich bin mir sicher, dass ich mit den Einschätzungen auch bei den Piraten nicht alleine bin.
      Unter dem Deckmantel einer Pandemie-Panikmache werden bürgerliche Rechte außer Kraft gesetzt, dubiose Infektions-Spionage-Apps verteilt und der Geheimnisschutz von Telekom und RKI außer Kraft gesetzt.
      Und alles was Dir dazu einfällt ist zu sagen, ich soll das als persönliche Meinung kenntlich machen? Fällt Dir dazu nicht Wichtigeres ein?

      • Nein, du bist nicht alleine mit dieser Meinung. Ich finde es außerordentlich beruhigend, dass sich wenigstens ein Pirat kritisch mit diesen Notstandsgesetzen auseinander setzt. In NRW bin ich auch alleine und muss mir die gleichen Vorwürfe gefallen lassen. Wir sehen uns so gerne als die einzige Bürgerrechtspartei und wenn es darauf ankommt, versagen wir kläglich. Ihre Mitglieder fürchten sich vor nichts mehr als gegen die herrschende politische Korrektheit zu verstoßen. Ihre geistigen Mütter und Väter sind nicht Chomsky oder Naomi Klein, stattdessen hängen sie an den Lippen von Komikern wie Jan Böhmermann. Sie beschäftigen sich nicht nur nicht mit anderen kritischen Meinungen, sie bekämpfen sie auch noch in den eigenen Reihen. Diese stolze Partei ist zu einem Bettvorleger der Mächtigen degeneriert.

  2. Ich als Pirat teile diese Position hier absoult rein gar nicht denn die Lage ist tatsächlich sehr sehr ernst. Verstehe auch nicht waum man hier ein Hitler Bild mit einbaut, was soll das ?

  3. Bin sprachlos! Unterstes Niveau!
    Bin ich hier bei der AfD gelandet?

    Sorry, aber das ist Piraten unwürdig.

    • Ich bin bekennender Viren-Leugner.
      Ich glaube an die ausgleichende Kraft der Demokratie. Demokratie bedeutet nach meinem Verständnis, ein Ausgleich aller Interessen, und das Abwägen vieler Meinungen bei der Entscheidungsfindung.
      Eine „mögliche Gefahr“ mit sinnfreien Statistiken erlaubt aktuell, dass wir aller bürgerlichen Rechte in vollkommener Willkür beraubt werden.
      Ich habe keine Ahnung, wie die AFD diese Situation einschätzt. Das ist mir auch egal. Als Pirat läuten bei mir die Alarm-Glocken bei Tracing-Apps ,Infektionswege-Identifikation, Berufsverbot, Maulkorbpflicht und häuslicher Infektionsschutz-Isolation.

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