Soforthilfe Corona Arbeitsagentur
Als Selbständiger können Sie Soforthilfe bei der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 beantragen.
Der Antrag für Selbständige kann als PDF (Stand 6.4.2020 kann auch hier herunter geladen werden. Vereinfachte-anlage-kas_ba146400 Selbständige
Den vereinfachten Antrag von zwei Seiten herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post an das Jobcenter senden.
- Drucken Sie den vereinfachten Antrag für Selbständige aus
Link Antrag BA. - Antrag ausfüllen und unterschreiben.
- Sie sind selbstständig? Füllen Sie dann bitte die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit aus (rechts)
- Reichen Sie den ausgedruckten, unterschriebenen vereinfachten Antrag per Post oder Hausbriefkasten bei Ihrem zuständigen Jobcenter ein.
- Warten Sie auf die Antwort Ihres Jobcenters. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.
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Soforthilfe Corona Brandenburg
Falls die Server der IBB down sind, können Sie die PDF-Dokumente auch direkt hier downloaden!
Antrag Soforthilfe Corona Brandenburg.pdf
FAQ Soforthilfe Corona Brandenburg.pdf
Ab sofort können Unternehmen (max 100 MA), Gewerbetreibende und Freiberufler mit einer Gewerbeanmeldung in Brandenburg
Soforthilfe unter diesem Link bei der Investititionsbank des Landes Brandenburg beantragen.
Diesen Text sollt man vorher lesen, um Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden. So soll ein selbständiger Unternehmer/Freiberufler/Gewerbetreibender bei der Anzahl der MA eine 0 eintragen, so sie nur sich selbst beschäftigen.
FAQ zum Soforthilfe-Antrag !!!Vorher lesen!!!
Je nach Anzahl der Mitarbeiter ist der Maximalbetrag gestaffelt. Das Geld ist ein ZUSCHUSS und muss NICHT zurückgezahlt werden.
Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.
| Fördernehmer | Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. |
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| Förderthemen | teilweiser finanzieller Ausgleich der Schäden, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind |
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergeber | Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Gewährung einer Soforthilfe für von der Coronakrise 2020 besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe (RL Soforthilfe Corona BB) vom 20. März 2020 |

